Breadcrumbs

Roggenvollkornschrotbrot (Rheinisches Schwarzbrot)

Umgangssprachlich wird in unserer Region (Rheinland) das Roggenvollkornschrotbrot auch als Schwarzbrot bezeichnet. Gemeint ist aber immer ein kräftiges Schrotbrot.

Wir stellen nach der Definition ein Roggenvollkornschrotbrot in dem kein Farbstoff verwendet wird. Daher ist die Bezeichnung „Schwarzbrot“ bei unseren Produkten etwas verwirrend.

Aus Überzeugung färben wir unsere Produkte nicht mit Farbstoffen ein. Den aus ernährungsphysiologischer Sicht halten wir es für Unsinnig, einem Produkt (in dem Fall Roggenschrot) mit niedrigem kalorischem Index ein weiteres Produkt mit relativ hohem kalorischem Index zuzusetzen. Zuckerrübensirup enthält zwar rund ein Viertel weniger Kalorien (304 kcal / 1287 kJ pro 100 Gramm) als herkömmlicher Haushaltszucker (400 kcal / 1675 kJ pro 100 Gramm). Um aber ein etwas dunklerer Farbe zu bekommen, setzen wir bis zu 4% Röstbrot dem Teig zu. Damit erreichen wir eine minimalere Färbung und eine bessere Frischhaltung.

Für Schwarzbrot gibt es keine gesetzliche Definition. Es kann jede Getreidesorte, mit jedem Mahlgrad verwendet werden. Es wird mit Farbstoffen (zum Beispiel Zuckerrübensirup) dunkel eingefärbt.
Anders für Vollkornbrote. Hier müssen mit 90% der Getreide aus dem vollen Korn enthalten sein. Das müssen nicht die ganzen Körner sein, sondern in der Regel wird es geschrotet. Das bedeutet das nach dem Quetschen oder Mahlen alle Bestandteile des Korns erhalten bleiben. Nichts wird ausgesiebt.
Es gibt bei Roggenschrot verschiedene „Mahlgrade“ bei dem das Korn als solches noch erkennbar ist. Zum Beispiel „Grob“, „Scharf“ oder „Fein“